Bedingungen für Urlaub auf dem Bauernhof
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
- Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung telefonisch oder schriftlich bestellt und durch den Vermieter bestätigt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist. Eine schriftliche Ausfertigung des Mietvertrages wird spätestens bei Ankunft erstellt.
- Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Das Ferienobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen vereinbarten Personenzahl belegt werden.
- Die Anbieter von Landurlaub sind verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen (Endreinigung und Nebenkosten).
- a) Die Anbieter von Landurlaub sind nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei einer Stornierung seitens des Gastes wird immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € fällig und ggf. von der Anzahlung einbehalten.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. - Der Gast verpflichtet sich, mit der ihm überlassenen Wohnung pfleglich umzugehen, eventuelle Schäden zu melden und für diese aufzukommen und in den Wohnungen nicht zu rauchen.
- Das vorhandene Wlan kann von den Gästen genutzt werden. Der Vermieter stellt den entsprechenden Zugangscode bei Anreise zur Verfügung. Die Internetnutzung geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere haftet der Vermieter nicht für etwaige Gerätebeschädigungen des Mieters/ Gastes z. B. durch Virenbefall/ Trojaner. Der Mieter hat bei der Nutzung des Wlans die Rechtsordnung, insbesondere Vorgaben des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neumünster.